Anhörung zur Novelle LBauO. Landtag Rheinland-Pfalz am 5. September 1985.
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1985
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Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung war Gegenstand eines Hearings des Haushalts- und Finanzausschusses des rheinland-pfälzischen Landtages. Der Präsident der Architektenkammer hat die Haltung der Architektenschaft zu den Zielen der Novellierung deutlich gemacht. Er kritisierte, dass in bezug auf die öffentliche Sicherheit und den Schutz der beteiligten Bürger die Forderung nach Umweltschutz, Landschaftserhaltung und angemessener Denkmalpflege die Novellierung nur ein "halbherziger Schritt" ist. Als Beispiel nannte er die Befreiung bei Prüfung der Nachweise der Standsicherheit, des Wärme- und Schallschutzes bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn diese Nachweise von Personen mit ausreichender Sachkunde und Erfahrung ausgestellt werden. In diesem Zusammenhang forderte er die Einführung eines fachspezifischen Bauvorlagerechts, um eine qualitätsvolle Gestaltung der gebauten Umwelt zu erreichen.(-y-)
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Schlagwörter
Landesbauordnung , Gesetzentwurf , Landtag , Anhörung , Architektenkammer , Berufsverband , Novellierung , Hearing , Memorandum , Landesbauordnung , Politik , Land
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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Südwest), 17(1985), Nr.10, S.SW228-SW230, Abb.
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Landesbauordnung , Gesetzentwurf , Landtag , Anhörung , Architektenkammer , Berufsverband , Novellierung , Hearing , Memorandum , Landesbauordnung , Politik , Land