Erhaltungssatzungen in der kommunalen Praxis.

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DE

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Zusammenfassung

Das Deutsche Institut für Urbanistik hat eine bundesweite Umfrage bei Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Anwendung der Erhaltungssatzung nach § 39 h BBauG durchgeführt. Der Bericht fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen. Danach hat sich die Einführung der Erhaltungssatzung bewährt. Von den drei Satzungskategorien, der Erhaltung aufgrund denkmalnaher Tatbestände, der sog. Milieuschutzsatzung und der befristet angelegten Satzung zur Sicherung sozialer Belange bei städtebaulichen Umstrukturierungen wirft lediglich die Milieuschutzsatzung schon von ihrer Rechtsgrundlage her erhebliche Probleme auf, die sich auch in einer deutlich geringeren Verbreitung niederschlagen.(wg)

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Schlagwörter

Erhaltungssatzung, Anwendung, Paragraph 39, Milieuschutz, Umfrage, Recht, Bundesbaugesetz

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 39(1985), Nr.14, S.129-130, Tab.

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Erhaltungssatzung, Anwendung, Paragraph 39, Milieuschutz, Umfrage, Recht, Bundesbaugesetz

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