Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, städtebauliche Mißstände, Sanierungskonzept, Genehmigungspflicht; §§ 3, 15 Städtebauförderungsgesetz - StBauFG. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 14.78.
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SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059
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Zusammenfassung
Die Klägerin möchte ein ehemaliges Gasthaus im Sanierungsgebiet umbauen zu einer Bankfiliale und zwei Wohnungen. Die Versagung der Genehmigung gemäß § 15 Abs. 2 StBauFG hat nicht zur Voraussetzung, dass bereits ein städtebaulicher Missstand eingetreten ist. Die "Gefahr des Eintritts einer Funktionsschwäche" reicht als Begründung aus. Die Genehmigungspflicht des § 15 StBauFG hat eine Sperrwirkung, vergleichbar der Veränderungssperre im allgemeinen Städtebaurecht. Diese soll den Gemeinden einen ausreichenden Zeitraum bis zur Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes einräumen. (cs)
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Baugenehmigung, Umbau, Sanierungsgebiet, Rechtsprechung, Baugenehmigungsantrag, Sanierungsziel, BVerwG-Urteil, Recht, Städtebauförderung
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Die Gemeinde, Kiel; 36(1984), Nr.10, S.287-289, Lit.
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Baugenehmigung, Umbau, Sanierungsgebiet, Rechtsprechung, Baugenehmigungsantrag, Sanierungsziel, BVerwG-Urteil, Recht, Städtebauförderung