Datenschutz und EDV in wohnungswirtschaftlichen Unternehmen bei Inanspruchnahme externer Rechenzentren.

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IRB: Z 877

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Das Rechenzentrum der Deutschen Bau- und Bodenbank, Mainz, bearbeitet das Rechnungswesen und wesentliche Teile des Informationswesens der Bank. Der überwiegende Teil der Kapazität wird im wohnungswirtschaftlichen Bereich von Bankkunden genutzt. Rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist das Bundesdatenschutzgesetz. Es wird auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung, die Verpflichtungserklärung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis, auf Benachrichtigung und Auskunftspflicht, die Bestellung des Datenschutzbeauftragten und dessen Aufgaben und auf die Meldepflicht hingewiesen. Es werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu § 6 Abs. 1 S. 1 BDSG angeführt. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Datenschutz, EDV, Wohnungswirtschaft, Wohnungsunternehmen, Rechnungswesen, Informationssystem, Datenverarbeitung, Bundesdatenschutzgesetz, Rechenzentrum, Informationsdienst, Datensicherung, Tertiärsektor, Verfassungsrecht

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.1, S.18-20

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Datenschutz, EDV, Wohnungswirtschaft, Wohnungsunternehmen, Rechnungswesen, Informationssystem, Datenverarbeitung, Bundesdatenschutzgesetz, Rechenzentrum, Informationsdienst, Datensicherung, Tertiärsektor, Verfassungsrecht

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