Voraussetzungen einer Erhaltungssatzung. OVG Lüneburg, Urteil vom 25.4.1983 - 1 C 1/82.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: Zs 2115-4
BBR: Z 489
IRB: Z 1059

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das Gericht äußert sich zu den möglichen Anwendungsfällen für eine Erhaltungssatzung sowie zum notwendigen Umfang der Abwägung beim Satzungserlass. Aus den Urteilsgrundsätzen: "Eine Gebietsfestsetzung durch sonstige Satzung nach § 39 h BBauG braucht das für Bauleitpläne vorgeschriebene Verfahren nicht zu durchlaufen. Die Gefahr, dass durch die Verdrängung der ortsansässigen Wohnbevölkerung und die Errichtung von Zweitwohnungen ein Stadtviertel außerhalb der Saison verödet, rechtfertigt eine Satzung nach § 39h Abs. 3 Nr. 3 BBauG. Die Erhaltungsgründe nach § 39 h Abs. 3 Nr. 1 u. 2 BBauG setzen eine städtebauliche Eigentümlichkeit der erhaltenswerten Bauten voraus.(cs)

Beschreibung

Schlagwörter

Satzung, Rechtsprechung, Erhaltungssatzung, Paragraph 39, Recht, Bundesbaugesetz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Die Gemeinde, Kiel; 35(1983), Nr.10, S.303-306, 308-309

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Satzung, Rechtsprechung, Erhaltungssatzung, Paragraph 39, Recht, Bundesbaugesetz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries