Zur Teilbarkeit von (fern)straßenrechtlichen Planungsentscheidungen.

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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955

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Zusammenfassung

"Die Behörden sind bei der Bildung von Abschnitten für (fern-)straßenrechtliche Planfeststellungen verhältnismäßig frei", da "die einschlägigen Straßengesetze ... hierzu keine Bestimmungen" enthalten. Auch wenn die Rechtsprechung des BVerwG hinsichtlich der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung derartiger Planungsentscheidungen zu einem gewissen Abschluss gekommen ist, bleiben durchaus noch Einzelfragen, so die Teilbarkeit von Planfeststellungsentscheidungen, offen. Der Autor erörtert den Bereich der Linien- und Stufenplanungen sowie der Abschnittbildung sowohl aus der Sicht der Verwaltung als auch aus der Sicht der Gerichte. (kr)

Beschreibung

Schlagwörter

Fernstraßenplanung, Straßenrecht, Planfeststellung, Planungsentscheidung, Verwaltung, Rechtsschutz, Betroffener, Rechtsprechung, Teilbarkeit, Linienplanung, Stufenplan, Straßengesetz, Abwägungsgebot, Bundesverwaltungsgericht, Recht, Planungsrecht, Verkehr, Verkehrsweg

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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 38(1985), Nr.7, S.253-264, Lit.

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Fernstraßenplanung, Straßenrecht, Planfeststellung, Planungsentscheidung, Verwaltung, Rechtsschutz, Betroffener, Rechtsprechung, Teilbarkeit, Linienplanung, Stufenplan, Straßengesetz, Abwägungsgebot, Bundesverwaltungsgericht, Recht, Planungsrecht, Verkehr, Verkehrsweg

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