Treuhandklage zugunsten von Natur und Landschaft. Eine rechtsdogmatische Untersuchung zur Verbandsklage.

Gassner, Erich
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1984

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SEBI: 85/3419

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In den Ländern Bremen, Hessen, Hamburg und Berlin gibt es das Institut der Verbandsklage im Naturschutzrecht. Die Arbeit will die rechtliche Wirkungsweise dieses in der Bundesrepublik noch neuen Rechtsinstituts untersuchen. Die zentrale These, die von einer Subjektivierung naturschutzrechtlicher Normen durch die Verbände als Treuhänder ausgeht, kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbandsklage auch dem gewachsenen System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gar nicht so fremd ist, wie vielfach angenommen wurde. Das Ergebnis paßt zu dem, was die Praxis der Verbandsklagen im Wettbewerbsrecht und Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt. Die sachlichen Gründe für die Verbandsklage im Naturschutz gewinnen angesichts des täglichen Landschaftsverbrauchs an Gewicht. Denn Natur und und Landschaft haben sonst keinen Sachwalter, der zu ihren Gunsten klagen könnte. im/difu

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Berlin: E.Schmidt (1984), 122 S., Lit.

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Serie/Report Nr.

Beiträge zur Umweltgestaltung; A 94

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