Ausländerrecht und Daueraufenthalt in der Bundesrepublik.

Schmitz, Christa
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1985

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SEBI: 85/1082

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Abstract

War der Arbeitskräftemangel der Bundesrepublik Deutschland in den 50er Jahren noch durch die Heimatvertriebenen abzudecken, so ist spätestens nach dem Mauerbau 1961 in Berlin, wo zuvor noch weitere Arbeitskräfte zuzogen, deutlich geworden, daß der Arbeitsmarkt mit der expansiven Entwicklung der Wirtschaft nicht Schritt halten konnte. Insofern erhielten die "Gastarbeiter" eine bedeutende Stellung für die Absicherung des wirtschaftlichen Wachstums. Weiterhin sparte die Bundesrepublik Kosten für Ausbildung u.ä., weil davon ausgegangen wurde, daß die ausländischen Arbeitnehmer ohnehin nur auf begrenzte Zeit im Lande blieben. Nach einer UN-Studie wird der Bundesrepublik Deutschland vorgeworfen, daß sie hierdurch 33 Mrd. Dollar eingespart hätte. Inwieweit dieser Vorwurf berechtigt ist, wird von der Autorin sowohl arbeits- als auch sozialrechtlich untersucht. Insbesondere geht sie auf die Gleichstellung von ausländischen Arbeitnehmern mit den inländischen ein, die ja, wenn eine Gleichstellung existiert, das Recht auf gleichartige Leistungen besitzen. sg/difu

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Frankfurt/Main: Campus (1985), 188 S., Tab.; Lit.

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Campus Forschung; 471

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