Leitlinien für die Jugendhilfeplanung, beschlossen am 2. November 1983 durch den Rat der Stadt Münster. Dokumentation; Untertitel des Umschlagtitels.

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SEBI: 83/11-Nr.30

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Die von dem Rat der Stadt Münster verabschiedeten Leitlinien skizzieren die Grundsätze und Ziele der Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie die Ausgestaltung ihrer Aufgabenfelder, Angebote und Leistungen. Zugleich bieten sie eine Orientierungshilfe für den Dialog aller an der Gestaltung der örtlichen Jugendhilfe Beteiligten. Schwerpunkt der hier formulierten Jugendarbeit bildet die geplante Unterstützung für Familien in ihrer Erziehungsarbeit. Sie soll sie ergänzen und möglicherweise sogar ersetzen. Zur Situation der Jugendlichen in der Stadt Münster wird konstatiert, daß sie ähnliche Ziele wie ihre Eltern anstreben: "Einen festen, selbstverantworteten Platz in Beruf und Gesellschaft finden, dauerhafte Bindungen eingehen, ein sinnvolles Leben in einer menschengerechten Umgebung führen" (S. 9). Die gegenwärtigen beruflichen Realisierungsmöglichkeiten für Jugendliche sind jedoch eingeschränkt, so daß hierin die wichtigsten Ansatzpunkte für adäquate Hilfestellungen gesehen werden. sg/difu

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Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Leitlinie, Familie, Jugend, Sozialpolitik, Subsidiarität, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialinfrastruktur

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Münster: (1984), 18 S., Lit.

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Jugendhilfe, Jugendhilfeplanung, Leitlinie, Familie, Jugend, Sozialpolitik, Subsidiarität, Sozialwesen, Daseinsvorsorge, Sozialinfrastruktur

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