Staatsanwaltschaft und Gericht im Dritten Reich. Zur Veränderung der Kompetenzverteilung im Strafverfahren unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik.

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SEBI: 85/903

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Gegenstand der Arbeit ist die Entwicklung der Kompetenzverteilung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht im deutschen Strafverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Dritten Reich. Es soll die Machtsteigerung der Staatsanwaltschaft gegenüber den Strafgerichten im Dritten Reich und die damit verbundene Veränderung des Kräfteverhältnisses von Staatsanwaltschaft, Gericht und Beschuldigtem im Strafverfahren untersucht und deutlich gemacht werden. Hieran wird gezeigt, wie die Kompetenzerweiterung der Staatsanwaltschaft als politisches Instrument zur Steuerung, Kontrolle und Beeinflussung der Strafjustiz eingesetzt wurde, was entscheidend zum Abbau von Rechtsstaatlichkeit im Strafverfahren beigetragen hat. Sodann verfolgt der Autor auch das Ziel, Kontinuitätslinien zu verfolgen, die vor 1933 einsetzten und über 1945 hinausreichten. Vielfach - aber nicht notwendigerweise - impliziert die in jüngster Zeit als Forschungstendenz zunehmende Frage nach der Kontinuität und Diskontinuität in der Entwicklung des Rechts von der Weimarer Zeit bis zur Bundesrepublik die Intention, Lehren für unsere Tage zu gewinnen. chb/difu

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Staatsanwaltschaft, Gericht, Strafrecht, Kompetenz, Justiz, Strafprozessordnung, Nationalsozialismus, Rechtspolitik, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Geschichte

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Köln: Pahl-Rugenstein (1985), XIV, 320 S., Lit.(jur.Diss.; Bremen 1985)

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Staatsanwaltschaft, Gericht, Strafrecht, Kompetenz, Justiz, Strafprozessordnung, Nationalsozialismus, Rechtspolitik, Gesetzgebung, Rechtsgeschichte, Geschichte

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Pahl-Rugenstein Hochschulschriften. Gesellschafts- und Naturwissenschaft. Serie Studien zu Demokratie und Recht; 185