Medienfreiheit als Funktionsgrundrecht. Die journalistische Freiheit des Rundfunks als Voraussetzung allgemeiner Kommunikationsfreiheit.

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SEBI: 85/696

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Das Leitmotiv der Untersuchung besteht darin, jounalistische Freiheit als Freiheit kommunikativer Vermittlung zu sehen. Das Verfassungsproblem - was ist Medienfreiheit? - läßt sich nach Ansicht des Verfassers nur lösen, wenn von einem erweiterten Begriffsbild ausgegangen wird. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Frage, welcher Modus der journalistischen Vermittlung von Information und Kommunikation durch Art. 5 Abs. 1 GG vorgezeichnet ist: Muß von einem instrumentalistischen Medienverständnis ausgegangen werden? Was bedeuten insoweit Orientierungsmaßstäbe wie der jenige der individuellen und öffentlichen Meinungsbildungsfreiheit? Was folgt aus derartigen Richtwerten für den Status massenmedialer Vermittlungseinrichtungen? Läßt sich die Medienfreiheit als Funktionsgrundrecht eines besonderen kulturellen Sachbereichs verstehen? Wenn dies so ist - welches wäre dann der fachspezifische Autonomiegedanke? Auf der Erörterung dieser Fragen baut die Behandlung der Rundfunkverfassung in der Ära der neuen Techniken auf, der bis in ihre diffizilen Einzelheiten nachgegangen wird. chb/difu

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Meinungsfreiheit, Informationspolitik, Grundrecht, Rundfunk, Kommunikationsmedien, Journalismus, Öffentlichkeit, Fernsehen, Partei, Verfassungsrecht, Medien, Bildung/Kultur

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München: Beck (1985), XVII, 558 S., Reg.(jur.Habil.; Univ.München 1974)

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Meinungsfreiheit, Informationspolitik, Grundrecht, Rundfunk, Kommunikationsmedien, Journalismus, Öffentlichkeit, Fernsehen, Partei, Verfassungsrecht, Medien, Bildung/Kultur

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Münchener Universitätsschriften. Reihe der Juristischen Fakultät; 63