Die Betriebskosten im Wohnungsmietrecht. Eine praxisnahe Betrachtung.

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Die oft beträchtlichen Betriebskosten, die der Vermieter verauslagt und vom Mieter einzieht, waren in der Vergangenheit Gegenstand unzähliger Meinungsverschiedenheiten. Durch die Verordnung zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 5.4.1984 wurde der Versuch unternommen, in einem verworrenen Sachgebiet Klarheit zu schaffen. Sowohl der Vermieter als auch Mieter werden zu partnerschaftlichen Vverhandlungen aufgerufen, wenn es Zweifel über Rechte und Pflichten gibt. (rh)

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Schlagwörter

Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Betriebskosten, Verordnung, Mietnebenkosten, Wohnung

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.2, S.37-39, Lit.

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Mietrecht, Wohnraum, Mietvertrag, Betriebskosten, Verordnung, Mietnebenkosten, Wohnung

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