Baumschutzsatzungen und Möglichkeiten der Institutionalisierung. Erfahrungen - Realisierung - Bürgerbeteiligung.
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SEBI: Zs 2772-4
IRB: Z 911
BBR: Z 250
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BBR: Z 250
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Zusammenfassung
Sieht man einmal von den Stadststaaten Berlin, Hamburg und Bremen ab, so stellen Baumschutzregelungen ein Novum bezüglich des Baumschutzes im besiedelten Bereich dar. Es gibt kaum eine Satzung, die vor der zweiten Hälfte der 70er Jahre dieses Jahrhunderts erlassen worden ist. Von daher können sich die Erfahrungen auch erst auf einen relativ kurzen Zeitraum beziehen, zumal auch ein Großteil der Gemeinden erst seit den 80er Jahren dieses Instrument besitzt. Allerdings sind die Erfahrungen hiermit durchweg positiv, und der Erlass ist als notwendig und zweckmäßig erachtet worden. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Baumschutz, Baumpflanzung, Stadtbild, Grundstückseigentümer, Bürgerbeteiligung, Verwaltung, Umweltschutz, Baumschutzsatzung, Grünflächenamt, Baumbestand, Stadtgrün, Umweltpflege, Grünordnung
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Das Gartenamt, Hannover 34(1985), Nr.3, S.174-180, 183-184, Lit.
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Baumschutz, Baumpflanzung, Stadtbild, Grundstückseigentümer, Bürgerbeteiligung, Verwaltung, Umweltschutz, Baumschutzsatzung, Grünflächenamt, Baumbestand, Stadtgrün, Umweltpflege, Grünordnung