Zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen nach dem Städtebauförderungsgesetz.

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IRB: Z 1501

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Zusammenfassung

Die Ermittlung von Ausgleichsbeträgen muss sicherstellen, dass den Betroffenen nicht mehr als die tatsächlich auf das Grundstück entfallende Bodenwerterhöhung abverlangt wird. Je umfassender bodenwertrelevante Gegebenheiten verändert und neugestaltet sind, z.B. nicht nur durch Veränderung im Maß und dann auch in der Art der Nutzung, durch Bodenordnung, großräumige Umgestaltung u.ä., je nachhaltiger also auch Veränderungen im zugehörigen Grundstücksmarktgeschehen zu erwarten sind, um so weniger wird es gelingen, Vergleichsmaterial aus ein und demselben homogenen Grundstücksmarkt heranzuziehen, wenn Grundstücke im Anfangsniveau und im Endwertniveau vergleichend zu bewerten sind. Die ungewisse Wertspanne eines Ausgleichsbetrages ist umso kleiner, je enger die zugrundeliegenden Verkehrswertermittlungen im Anfangs- und Endwertniveau miteinander verknüpfbar sind. (rh)

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Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Sanierungsgebiet, Sanierungskosten, Verkehrswert, Grundstück, Ausgleichsbetrag, Städtebauförderung

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Der Sachverständige, 12(1985), Nr.4, S.81-83, Lit.

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Bodenrecht, Bundesbaugesetz, Sanierungsgebiet, Sanierungskosten, Verkehrswert, Grundstück, Ausgleichsbetrag, Städtebauförderung

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