StBauFG § 15 Abs. 1 und 2. BVerwG, Urteil v. 7.9.1984 - Az. 4 C 2081 - VGH Mannheim.
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Verträge, die sich auf den Gebrauch oder die Nutzung von künftig zu genehmigenden und zu errichtenden Gebäuden oder Gebäudeteilen beziehen, sind nach §15 Abs. 1 Ziffer 4 StBauFG genehmigungsbedürftig. Die Sperrwirkung des § 15 StBauFG dient u.a. dazu, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele einzuräumen. Zu Beginn des Sanierungsverfahrens reicht eine geringere Konkretisierung der Sanierungsziele für die Genehmigungsversagung nach § 15 Abs. 3 StBauFG aus; jedoch sind mit fortschreitendem Sanierungsverfahren höhere Anforderungen an die Konkretisierung zu stellen. (-z-)
Beschreibung
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Gebäude, Grundstück, Gemeinde, Rechtsprechung, Nutzungsvertrag, Sanierungsziel, Sanierungsplanung, BVerwG-Urteil, Sanierung, Recht, Städtebauförderung
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 7(1984), Nr.6, S.296-298, Lit.
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Gebäude, Grundstück, Gemeinde, Rechtsprechung, Nutzungsvertrag, Sanierungsziel, Sanierungsplanung, BVerwG-Urteil, Sanierung, Recht, Städtebauförderung