31. Dezember 1984 - Achtung Verjährung! Viele Fristen laufen zum Jahresende aus.

Besser, Hans-Walter
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1984

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IRB: Z 877

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Zusammenfassung

Es wird auf den Unterschied zwischen verjährbaren und unverjährbaren Rechten hingewiesen. Es folgt die Aufteilung und Beschreibung der Verjährungsfristen für BGB-Ansprüche nach 30 Jahren, 6 Monaten, 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren, 4 und 5 Jahren und vereinbarte Verjährungsfristen. Teil 3 berührt die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche soweit nicht die Vorschriften des BGB gelten. Diese können Ansprüche des Staates gegen den Bürger und Ansprüche des Bürgers gegen den Staat sein. Es wird auf die Verjährung der Verjährungsfristen (Hemmung und Unterbrechung), deren Berechnung (Fristbeginn, Fristablauf und Sonderregelungen) und die Verwirkung eingegangen. (hg)

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984), Nr.12, S.602-604

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