Sachkunde und Methodik bei Sachverständigengutachten nach § 2 MHG.

Wullkopf, Uwe
No Thumbnail Available

Date

1985

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
IRB: Z 1052

item.page.type-orlis

Abstract

Die Anforderungen bei Mieterhöhungsverlangen an die Sachkunde und Methodik von Sachverständigen werden vom Autor als zu hoch bezeichnet, weil dem Sachverständigen eine repräsentative Datenbasis in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht. Würde der Sachverständige selbst für sein Gutachten eine gesonderte Zufallsstichprobe ziehen müssen, würde der Kostenaufwand zu hoch sein. Derartige Tabellen böten aber im Vergleich zu anderen Erkenntnisquellen zuverlässige Richtwerte zur Errechnung der konkreten Vergleichsmiete; dies ist in Literatur und Rechtsprechung unbestritten. Der Autor erläutert verschiedene Systeme und Annäherungsmethoden für ein qualifiziertes Miethöhegutachten. (rh)

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Wohnungswirtschaft & Mietrecht (WM) 38(1985), Nr.1, S.3-7, Tab., Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections