Pilotprojekt Lärmminderungsplan Stuttgart-Vaihingen.

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Stuttgart

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ZLB: 2000/2666-4

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Abstract

Nach § 47a Bundes-Immissionsschutzgesetz haben Gemeinden für Wohngebiete, in denen dauerhaft hohe Lärmbelastungen auftreten, einen Lärmminderungsplan aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat daher einen Lärmminderungsplan für Stuttgart-Vaihingen in einem Pilotprojekt beschlossen. Ziel des Pilotprojektes ist es, die hier gewonnenen methodischen Erkenntnisse für weitere Lärmminderungsplanungen in anderen Stadtteilen zu nutzen. Der Lärmminderungsplan ist ein Strategieplan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Im Pilotprojekt Stuttgart-Vaihingen konzentrieren sich die Lärmminderungsmaßnahmen auf den Straßenverkehr. Erstens werden verkehrsregelnde Maßnahmen z.B. Fahrverbote, Sperrungen etc., Verkehrsberuhigungen, Verkehrsverlagerungen, Zuflussdosierungen, Verstetigung des Fahrverlaufs, Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeleitet. Zweitens sind bauliche Maßnahmen vorgesehen: z. B. Lärmschutzwände und -wälle, Überdeckung bzw. Untertunnelung von Straßen, leisere Fahrbahnbeläge und die Anordnung von weniger schutzbedürftigen Gebäuden als Lärmhindernis für dahinter stehende Wohnhäuser. sg/difu

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Schriftenreihe des Amtes für Umweltschutz; 1/2000