Die Überwindungslast bei der Abwägung öffentlicher Interessen durch die Verwaltung.

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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121

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Zusammenfassung

Die Rolle, die die Interessenabwägung im modernen Recht spielt, ist erheblich. "Abwägung" beherrscht das ganze Recht. Davon ausgehend werden die Hintergründe der Interessenabwägung näher beleuchtet, wobei die Abwägung öffentlicher Interessen im Mittelpunkt steht. Der rechtswissenschaftliche Beitrag ist für die Planung insoweit von Bedeutung, als Verfahrens- und Rechtsschutzfragen beim planerischen Abwägen mitbehandelt werden. Allerdings können aus dem Beitrag keine unmittelbar anwendbaren Hilfen für den Abwägungsprozess abgeleitet werden.(kj)

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Schlagwörter

Verwaltungsrecht, Gesellschaftsordnung, Verwaltungsverfahren, Rechtswissenschaft, Abwägung, Recht, Verfassungsrecht

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Deutsches Verwaltungsblatt (1984), Nr.15, S.703-709, Lit.

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Verwaltungsrecht, Gesellschaftsordnung, Verwaltungsverfahren, Rechtswissenschaft, Abwägung, Recht, Verfassungsrecht

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