Wettbewerbswesen. Ein Laie im Preisgericht für Bauwerksplanung. Redaktionelle Vorbemerkung.
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1985
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IRB: Z 801H
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Abstract
Ein Stadtbildprogramm, das alle Dienststellen auf die Beachtung gestalterischer Ziele verpflichtet, würde die Position für stadtbildgestalterische Einflussnahmen stärken. Das Defizit ist seit langem bekannt. Alle Bemühungen von fachlicher Seite für die Entwicklung eines Stadtbildprogramms sind jedoch bisher an fehlenden Mitteln für Personal und Aufträge gescheitert. Vielleicht aber gewinnt dieses Thema an Bedeutung im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Qualität des Standortes Hamburg. In diese Diskussion wird auch die durch vorhandene und noch zu entwickelnde Qualitäten des Stadtbildes zu bewirkende Attraktivität Hamburgs einzubeziehen sein. (-y-)
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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.N1);17(1985), Nr.4, S.HS52-HS53