Bundesregierung beschließt Verbesserung des Wohngeldes. 900 Millionen mehr ab 1986.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67
IRB: Z 177
BBR: Z 67
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Bundesregierung hat Ende Februar ein von Bundesbauminister Dr. Oscar Schneider vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe wesentlicher Verbesserungen des Wohngeldes vor, die vom 1. Januar 1986 an wirksam werden. Um die soziale Funktion des Wohngeldes zu sichern und auszubauen, wird der Bund seine Wohngeldausgaben um 450 Mio. DM steigern. Ab 1986 stehen damit - rechnet man den Länderanteil hinzu - zusätzlich 900 Mio. DM zur Verfügung. Zum erstenmal werden die Wohngeldleistungen auf mehr als 3 Millarden DM (voraussichtlich rund 3,2 Millarden) steigen. (-y-)
Description
Keywords
Wohngeldgesetz, Miethöhe, Familienpolitik, Gesetzentwurf, Einkommensgrenze, Erhöhung, Novelle, Wohnen/Wohnung, Finanzierung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bundesbaublatt 34(1985), Nr.3, S.125, Tab.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wohngeldgesetz, Miethöhe, Familienpolitik, Gesetzentwurf, Einkommensgrenze, Erhöhung, Novelle, Wohnen/Wohnung, Finanzierung