Bundesregierung beschließt Verbesserung des Wohngeldes. 900 Millionen mehr ab 1986.

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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Abstract

Die Bundesregierung hat Ende Februar ein von Bundesbauminister Dr. Oscar Schneider vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe wesentlicher Verbesserungen des Wohngeldes vor, die vom 1. Januar 1986 an wirksam werden. Um die soziale Funktion des Wohngeldes zu sichern und auszubauen, wird der Bund seine Wohngeldausgaben um 450 Mio. DM steigern. Ab 1986 stehen damit - rechnet man den Länderanteil hinzu - zusätzlich 900 Mio. DM zur Verfügung. Zum erstenmal werden die Wohngeldleistungen auf mehr als 3 Millarden DM (voraussichtlich rund 3,2 Millarden) steigen. (-y-)

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Wohngeldgesetz, Miethöhe, Familienpolitik, Gesetzentwurf, Einkommensgrenze, Erhöhung, Novelle, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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Bundesbaublatt 34(1985), Nr.3, S.125, Tab.

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Wohngeldgesetz, Miethöhe, Familienpolitik, Gesetzentwurf, Einkommensgrenze, Erhöhung, Novelle, Wohnen/Wohnung, Finanzierung

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