Anweisung für die Herstellung und Erneuerung des Katasterkartenwerks - Katasterkartenanweisung KKA - Runderlaß des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik vom 5. April 1983 (IIId2-K4070A-21).
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SEBI: 84/9025-4
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Abstract
Ziel der Anweisung ist es, ein weitgehend einheitliches und benutzerfreundliches Rahmenkartenwerk für die gesamte Landesfläche zu schaffen und historische bedingte Mängel und Verschiedenheiten in den Kartenbildern zu beseitigen. Die Anweisung enthält neben den grundsätzlichen Vorschriften über den Inhalt und die Form der Katasterkarten vor allem Verfahrensregeln, nach denen die überkommenen, noch gültigen Katasterkarten, soweit sie den Ansprüchen von Recht, Verwaltung und Wirtschaft (einschließlich Planung) nicht mehr genügen, zu erneuern sind. Sie berücksichtigt dabei die verschiedenen, bei den Katasterbehörden zur Verfügung stehenden Technologien. cp/difu
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Katasterkarte, Herstellung, Katasterkartenanweisung, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie
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Wiesbaden: (1983), 15 S., Anl., Kt.; Abb.; Tab.
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Katasterkarte, Herstellung, Katasterkartenanweisung, Hilfsmittel, Wissenschaft/Grundlagen, Kartographie