Zur Ineffizienz der Gemengelage von Ministerialaufgaben und Ausführungsverwaltungsaufgaben innerhalb einer Verwaltungsbehörde.
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1984
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SEBI: 85/3925
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Zusammenfassung
Während oberste Behörden in der Regel eine Leitungsfunktion unter den Behörden einnehmen und die Ausführungsakte den unteren bzw. mittleren Behörden überlassen, kommt es insbesondere bei rechtlich schwierigen Einzelfallentscheidungen zur Ausführung durch die Ministerien als oberste Behörden.Es entsteht dabei in vielen Ministerien eine Vermengung von steuernden Aufgaben mit solchen ausführender Art (sog. Gemengelage). Das Fazit ist eine mangelnde Lenkungsfunktion aufgrund übermäßiger Verwaltungsausführung. Vor diesem Hintergrund wird detailliert untersucht, aus welchen Gründen die Gemengelage ineffizienter ist als eine organisatorisch isolierte Erledigung der beiden Aufgabenbereiche. Dazu wird zunächst auf die begriffliche Bestimmung "Gemengelage und Effizienz" in der Verwaltung durch den Rückgriff auf allgemeine wissenschaftliche Erkenntnisse über die Organisation der Verwaltung eingegangen, bevor Reformüberlegungen durchgeführt werden mit der Zielsetzung, die Effizienz der Verwaltung zu steigern. kp/difu
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Hamburg: (1984), XXIII, 251 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1984)