Werkschutz. Seine rechtliche und gesellschaftliche Stellung, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Betriebskriminalität.

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SEBI: 85/429

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Der Werkschutz kann als eine Einrichtung bezeichnet werden, die von privaten Unternehmern eingesetzt wird, um Schäden zum Nachteil des Werkes und seiner Belegschaft zu verhindern. Ausgehend von einem geschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung des Werkschutzes werden die gegenwärtigen Organisationsformen, die heutigen Aufgaben und die zukünftigen Entwicklungen des Werkschutzes dargestellt. Dabei stellt die Autorin nicht nur theoretische Überlegungen an, sondern stellt die Praxis des Werkschutzes im einzelnen dar. Sie untersucht die Rechtsgrundlagen für den heutigen Werkschutz und erörtert darüber hinaus umstrittene Randgebiete wie zum Beispiel die Betriebsjustiz. Die Arbeit ist insgesamt praxisorientiert und wendet sich über die Funktionsträger des Werkschutzes hinaus an die Unternehmensleitung, die Angehörigen von Behörden, die insbesondere mit Katastrophenschutz und Kriminalitätsbekämpfung befaßt sind, sowie an den politischen Adressaten. kp/difu

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Heidelberg: Kriminalistik Verlag (1985), XIII, 197 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1984)

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Kriminologische Schriftenreihe; 87