Der Bereitschaftsdienst angestellter Krankenhausärzte - Ein Beitrag zur arbeitszeitrechtlichen Stellung des Bereitschaftsdienstes.

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SEBI: 85/608

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Abstract

Imn Mittelpunkt der Arbeit steht der ärztliche Bereitschaftsdienst mit seiner besonderen Problematik, da er sich an die dienstplanmäßige Arbeitszeit anschließt und danach wieder in die planmäßige Arbeitszeit einmündet. Für den diensthabenden Arzt bedeutet das, regelmäßig 32 Stunden an der Arbeitsstelle anwesend zu sein und Dienst zu leisten. In rechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage nach der äquivalenten Vergütung des Bereitschaftsdienstes und insbesondere die Frage nach der Kollision mit öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Arztes als Arbeitnehmer vor Arbeitsüberlastung und Freizeitverlust. Während die gehaltsrechtliche Regelung keine grundsätzlichen Probleme aufwirft, ist die Bewertung des Bereitschaftsdienstes aus arbeitszeitrechtlicher Sicht problematisch, da zentrale Normen des Arbeitszeitschutzes berührt werden. kp/difu

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Bereitschaftsdienst, Arzt, Angestellter, Bundesangestelltentarif, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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Gelsenkirchen: Mannhold (1984), ca. 300 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Gießen 1982/83)

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Bereitschaftsdienst, Arzt, Angestellter, Bundesangestelltentarif, Arbeitszeit, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Daseinsvorsorge, Krankenhaus

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Juristische Schriften. Arbeitsrecht; 33