Tarifgemeinschaften und Kartellrecht - ein Beitrag zur Wettbewerbsordnung im öffentlichen Personennahverkehr, ÖPNV.
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SEBI: 85/3739
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DI
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Abstract
Der Autor verfolgt das Anliegen, die kartellrechtliche Sonderstellung des Teilbereichs der Verkehrswirtschaft herauszuarbeiten, der gemeinhin als "Öffentlicher Personennahverkehr" (ÖPNV) bezeichnet wird. § 99 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) konstituiert Befreiungen vom Kartellrecht für den ÖPNV, wenn die im Rahmen des ÖPNV abgeschlossenen Verträge die Verkehrsbedienung zum Inhalt haben. Um die oft schwierige Abgrenzung zur kartellrechtlich gebundenen Wirtschaft zu verdeutlichen, sind ÖPNV-Unternehmen oft in Tarifgemeinschaften, Verkehrsgemeinschaften und Verkehrsverbünden organisiert. Da den Tarifgemeinschaften die Aufgabe obliegt, die jeweiligen Fahrpreise zu bestimmen, bilden sie den Schwerpunkt der Untersuchung. Die Darstellung der den Tarifgemeinschaften inhärenten Wettbewerbsbeschränkungen erfordert eine Analyse der Wettbewerbsverhältnisse im ÖPNV unter Berücksichtigung der durch die obrigkeitliche Lenkung bedingten Besonderheiten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse über die Bedeutung des Wettbewerbs zwischen den Personenlinienverkehrsunternehmen stehen im Mittelpunkt der Arbeit. kp/difu
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Öffentlicher Personennahverkehr, Gemeinschaftstarif, Tarifgemeinschaft, Verkehrsverbund, Wettbewerb, Kartellrecht, Preiskartell, Preisbildung, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Verkehr, Öffentlicher Verkehr
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Göttingen: (1984), ca. 240 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1984)
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Öffentlicher Personennahverkehr, Gemeinschaftstarif, Tarifgemeinschaft, Verkehrsverbund, Wettbewerb, Kartellrecht, Preiskartell, Preisbildung, Wirtschaftsrecht, Gemeindeunternehmen, Verkehr, Öffentlicher Verkehr