Das d'Hondtsche Verfahren. Das d'Hondtsche und andere Sitzverteilungsverfahren aus mathematischer und verfassungsrechtlicher Sicht.
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1984
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SEBI: 85/3947
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Zusammenfassung
Gerade in jüngster Zeit stoßen Sitzverteilungsfragen anhand von in der Praxis auftretenden Problemen auf verstärktes öffentliches Interesse: ein gutes Beispiel dafür bietet der derzeitige Streit zwischen der Alternativen Liste und der CDU im Berliner Bezirk Schöneberg um einen zweiten Stadtratsposten für die AL, bei dem wegen der schwierigen rechtlichen Situation bereits die Gerichte bemüht wurden. In der Arbeit werden Vor- und Nachteile der verschiedenen Sitzverteilungsmethoden diskutiert, von denen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) jedoch nur zwei (Verfahren nach d'Hondt und nach Hare-Niemeyer) in den geltenden Wahlgesetzen umgesetzt wurden. Insbesondere diese beiden Verfahren werden anhand von verfassungsrechtlichen Beurteilungskriterien (Grundsätze der gleichen, unmittelbaren Wahl, Verhältniswahl und Demokratieprinzip) sowie ihren mathematischen Eigenschaften einer Überprüfung unterzogen. Auch wenn generell beide Verfahren als zulässig erachtet werden, hält der Verfasser das geltende bayerische Landeswahlrecht hinsichtlich der festen Sitzkontingente für die einzelnen Regierungsbezirke unter Anwendung des d'Hondtschen Verfahrens für verfassungswidrig (Verstoß gegen die Wahlgleichheit). chb/difu
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Schlagwörter
Wahlrecht , Wahlen , Mehrheitswahl , Verhältniswahl , Mathematik , Sitzverteilung , Rechtsgeschichte , Partei , Verfassungsrecht , Methode , Recht
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Regensburg: (1984), ca. 310 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Regensburg 1984)
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Stichwörter
Wahlrecht , Wahlen , Mehrheitswahl , Verhältniswahl , Mathematik , Sitzverteilung , Rechtsgeschichte , Partei , Verfassungsrecht , Methode , Recht