Nachhaltigkeitsprinzip in der Regionalplanung. Handreichung zur Operationalisierung.

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Hannover

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ZLB: 2000/3373
DST: R 250/739

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Abstract

Die fortschreitende Diskussion über das Nachhaltigkeitsprinzip hat die große Bedeutung der regionalen und der lokalen Ebene für die Umsetzung dieses Prinzips und gleichzeitig die Notwendigkeit seiner Operationalisierung verdeutlicht. Vor dem Hintergrund der mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes erfolgten Verankerung einer nachhaltigen Entwicklung als neuer raumordnerischer Leitvorstellung war es Ziel dieses ARL-Arbeitskreises, für den Handlungsbereich der Träger der Regionalplanung und anderer Akteure im regionalen Raum Vorschläge zu entwickeln, wie dieses Prinzip auf der regionalen Ebene präzisiert und mit Hilfe von Qualitätszielen, Handlungszielen und Indikatoren operationalisiert werden kann. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welchen Beitrag die Regionalplanung zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten kann. Die Regionalplanung ist für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung prädestiniert. Sie hat alle unterschiedlichen Belange in einem Raum, soweit sie raumwirksam sind, miteinander und untereinander abzuwägen. Die drei Nachhaltigkeitsdimensionen erfordern dabei eine jeweils spezifische Umsetzung: während die ökologische und teilweise die ökonomische Dimension in Teilbereichen operationalisiert werden können, benötigt die soziale Dimension Operationalisierungsansätze, die über die derzeitige regionalplanerische Praxis und über ihr verfasstes Aufgabenfeld hinausgehen. difu

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XVIII, 227S.

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Forschungs- und Sitzungsberichte; 212