Was ist "unter einem Zustand, wie er allgemein üblich ist" im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Modernisierung zu verstehen?

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IRB: Z 954

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Ein Mietwohnhaus sollte durch den Einbau von Sammelheizungen, die die bisherigen Ofenheizungen ersetzten, in einen "allgemein üblichen Zustand" gebracht werden. Die Frage, ob Mieter dies, bei gleichzeitig in Aussicht gestellter Mieterhöhung, dulden müssen, wird unter Zuhilfenahme statistischer Angaben verneint. Ein Großteil von Altbauwohnungen in Hamburg verfügt noch über keine Sammelheizungen. Für die Entscheidung, ob Mieter die Mieterhöhung akzeptieren müssen, ist vielmehr entscheidend, ob die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde oder nicht. hb

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Recht, Wohnung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Wohnungsmodernisierung, Rechtsprechung, Duldungspflicht, Ofenheizung, Sammelheizung

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Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.11, S.531, 533, Lit.

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Recht, Wohnung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Wohnungsmodernisierung, Rechtsprechung, Duldungspflicht, Ofenheizung, Sammelheizung

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