Was ist "unter einem Zustand, wie er allgemein üblich ist" im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Modernisierung zu verstehen?
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 954
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Ein Mietwohnhaus sollte durch den Einbau von Sammelheizungen, die die bisherigen Ofenheizungen ersetzten, in einen "allgemein üblichen Zustand" gebracht werden. Die Frage, ob Mieter dies, bei gleichzeitig in Aussicht gestellter Mieterhöhung, dulden müssen, wird unter Zuhilfenahme statistischer Angaben verneint. Ein Großteil von Altbauwohnungen in Hamburg verfügt noch über keine Sammelheizungen. Für die Entscheidung, ob Mieter die Mieterhöhung akzeptieren müssen, ist vielmehr entscheidend, ob die zu erwartende Mieterhöhung für die Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde oder nicht. hb
Description
Keywords
Recht, Wohnung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Wohnungsmodernisierung, Rechtsprechung, Duldungspflicht, Ofenheizung, Sammelheizung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.11, S.531, 533, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Wohnung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Wohnungsmodernisierung, Rechtsprechung, Duldungspflicht, Ofenheizung, Sammelheizung