Haftung für Feuchtigkeitsschäden zwischen Mitmietern. OLG Hamburg, Urt.v.30.8.1984 - 4 U 35/84.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ger

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 954

Dokumenttyp

Zeitschriftenaufsatz

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Wenn für die Obhut der Mieträume eine Gefahrenlage entstand, die Schaden für Dritte verursachen konnte, so waren sie auch diesen Dritten gegenüber verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit sich der drohende Schaden nicht verwirklichte, es sei denn, dass nur solche Maßnahmen infrage kamen, die Ihnen nach Lage der Sache nicht zuzumuten waren. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG-Hamburg vom 30.8.1984 (Az. 4 U 32/84). rh

Beschreibung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Hamburger Grundeigentum, Hamburg 94(1984)Nr.10, S.485, 487, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries