Ruhiges Wohnen - Ziel der Lärmschutzpolitik.
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SEBI: Zs 2529-4
BBR: Z 189
IRB: Z 821
BBR: Z 189
IRB: Z 821
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Abstract
Gesundes Wohnen ist ein elementares Daseinsbedürfnis des Menschen. Es gehört zum Wesen des Wohnens, dass nachhaltig störende Fremdeinwirkungen ausgeschlossen werden können. Lärm kann eine solche Fremdeinwirkung sein. Lärmbelastetes Wohnen ist gesundheitsgefährdendes Wohnen. Es ist Sache jedes Einzelnen, sich um ruhiges Wohnen zu bemühen. Es ist aber auch Aufgabe des Staates, ruhiges Wohnen zu ermöglichen und zu fördern. Das deutsche Lärmschutzrecht zeigt, welch hohe Priorität dem ruhigen Wohnen in der deutschen Lärmschutzpolitik zukommmt. Diese Politik gilt es fortzusetzen, zu intensivieren und weiterzuentwickeln. -z-
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Keywords
Wohnungsbau, Umweltpflege, Wohngebiet, Lärmschutz, Schallschutz, Planungsmaßnahme, Umweltpolitik, Wohnumfeldverbesserung
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Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Düsseldorf 31(1984)Nr.5, S.133-136, Lit.
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Wohnungsbau, Umweltpflege, Wohngebiet, Lärmschutz, Schallschutz, Planungsmaßnahme, Umweltpolitik, Wohnumfeldverbesserung