Planungs- und bauordnunsrechtliche Aspekte. Kosten- und flächensparendes Bauen.

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IRB: Z 877

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Abstract

Es werden die Maßnahmen geschildert, mit denen die Stadt Kempten einerseits als Trägerin der Planungshoheit und andererseits als Kreisverwaltungsbehörde im Baugenehmigungsverfahren die Bemühungen der Baugenossenschaft BSG Allgäu um das kostensparende Bauen unterstützt hat. Die bauordnungsrechtlichen Befreiungen wurden jeweils im Koordinierungsausschuss besprochen, der das Pilotprojekt begleitete, und in dem auch Regierung und Oberste Baubehörde vertreten waren. Die Abweichungen vom gültigen Bebauungsplan und den Bauvorschrifen betrifft die Anzal der zu schaffenden Stellplätze, den Brandschutz im Dachgeschoss, die Erforderlichkeit der Notkamine, die Größe der Abstellräume und die Notwendigkeit der Prüfstatik. hg

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Recht, Bauordnungsrecht, Planungsrecht, Sozialer Wohnungsbau, Bebauungsplan, Baugenehmigungsverfahren, Stellplatz, Brandschutz, Kostensparendes Bauen, Flächensparendes Bauen, Bebauungsplanänderung, Befreiung, Pilotprojekt, Abstellraum, Statik

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.9, S.422-423

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Recht, Bauordnungsrecht, Planungsrecht, Sozialer Wohnungsbau, Bebauungsplan, Baugenehmigungsverfahren, Stellplatz, Brandschutz, Kostensparendes Bauen, Flächensparendes Bauen, Bebauungsplanänderung, Befreiung, Pilotprojekt, Abstellraum, Statik

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