Die Abgrenzung zwischen Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Reststoffverwertung.

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SEBI: 85/4497

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Diese Abhandlung befaßt sich mit der rechtlichen und administrativen Behandlung von flüssigen Reststoffen der chemischen Industrie. Bei den fraglichen Reststoffen handelt es sich in der Regel um Gemische aus Wasser und verschiedenen Schadstoffen. Zweifel entzünden sich an der Frage, inwieweit derartige Reststoffe der chemischen Industrie als Abwasser oder als Abfall zu qualifizieren sind. Mit diesen Fragestellungen rücken die rechtlichen Anforderungen an die Abwasserbeseitigung, die Abfallbeseitigung und die Reststoffverwertung ins Blickfeld, genauer: die Abgrenzung der Anwendungsbereiche und ihre inhaltliche Abstimmung. In diesem Sinne wird mit dieser Abhandlung der Versuch unternommen, auf der Grundlage des geltenden Wasserwirtschafts-Abfall- und Immissionsschutzrechts stimmige und praktikable Lösungen für die rechtliche und administrative Behandlung von flüssigen Reststoffen der chemischen Industrie aufzuzeigen. st/difu

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Abwasser, Begriffsbestimmung, Abgrenzung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Reststoff, Umweltschutzrecht, Versorgung/Technik, Abfall

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Heidelberg: C.F.Müller (1985), XIII, 135 S., Lit.; Reg.

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Abwasser, Begriffsbestimmung, Abgrenzung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung, Reststoff, Umweltschutzrecht, Versorgung/Technik, Abfall

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Technologie und Recht; 5