Die Rolle der Räte bei der Einbeziehung der Werktätigen in die Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane. Beiträge aus der multilateralen Forschung sozialistischer Bruderländer.
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SEBI: 84/1935
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Zusammenfassung
Nach der Verfassung der DDR sind die Räte die vollziehend-verfügenden Organe ihrer Volksvertretungen in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden, die im Auftrag der Volksvertretungen die staatliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu leiten und zu verantworten haben.Ein hohes Maß an Mitwirkung der Werktätigen gilt daher für die Verwirklichung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie als wesentlich.Der Band dokumentiert dazu 32 Beiträge über Formen und Methoden der Teilnahme der Arbeiter an der Tätigkeit örtlicher Staatsorgane.Beispiele für die in ihrer Rolle, Bedeutung und Tätigkeit der örtlichen Räten ähnlichen Institutionen in anderen sozialistischen Ländern stammen aus Polen, der Sowjetunion, Ungarn und Bulgarien. sch/difu
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Gemeindevertretung, Betriebsvertretung, Kreisvertretung, Volksvertretung, Sozialismus, Verwaltungsorganisation, Ländervergleich, Staat/Verwaltung, Organisation
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Potsdam-Babelsberg: Selbstverlag (1984), 190 S., Tab.; Lit.; Reg.
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Gemeindevertretung, Betriebsvertretung, Kreisvertretung, Volksvertretung, Sozialismus, Verwaltungsorganisation, Ländervergleich, Staat/Verwaltung, Organisation
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Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft; 296