Zur Novellierung des Landesplanungsrechts aus Anlass des Raumordnungsgesetzes 1998.

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2000

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DE

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Hannover

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ZLB: 2000/3374-4

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SW
RE

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Aus Anlass des Raumordnungsgesetzes 1998 hat sich eine Arbeitsgruppe der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL mit der Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes beschäftigt. Die Stellungnahmen behandeln ausgewählte Fragen, die für die Novellierung bedeutsam und einer Erörterung bedürftig erschienen. §1 ROG fasst die "Aufgabe" der Raumordnung mit einer neuen Regelung zur "Leitvorstellung" der Raumordnung in einem Regelungskomplex zusammen. Landesgesetzliche Ausführungsregelungen haben sich diesem neuen bundesrahmengesetzlichen Konzept zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Frage, welche Regelungsfunktionen der Landesgesetzgeber künftig noch Vorschriften zur inhaltlichen Aufgabenstellung und zur Zwecksetzung der Landesplanung im Verhältnis zur neuen raumordnerischen Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung nach § 1 Abs. 2 ROG beimessen möchte. Bei der anstehenden Novellierung des BayLplG betrifft diese Frage die Gestaltung des bisherigen Art. 1 zur "Aufgabe der Landesplanung". difu

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271 S.

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ARL-Arbeitsmaterial; 266

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