Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage. Eine Untersuchung zur Anwendung des § 34 StGB im Öffentlichen Recht.

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SEBI: 84/140

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Abstract

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß Pargr. 34 (Notstand) Strafgesetzbuch (StGB) nicht den Anforderungen genügt, die an öffentlich-rechtliche Eingriffsgrundlagen zu stellen sind. Die Übertragung des in Pargr. 34 StGB verkörperten Rechtsgedankens in das öffentliche Recht im Wege der Analogie setzt genauso wie de gewohnheitsrechtliche Begründung dieses Rechtsinstituts eine überpositive Wertentscheidung voraus, die identisch mit der Entscheidung für das ebenfalls nur überpositiv begründbare Staatsnotrecht ist. Die Heranziehung des Pargr. 34 StGB durch die öffentliche Hand als Mittel der Eingriffslegitimation ist lediglich dazu geeignet, die eigentliche Handlungsgrundlage zu verschleiern. Maßnahmen außerhalb der positiven Rechtsordnung sind als solche zu bezeichnen. Der Versuch, den Verfassungsbruch für verfassungsgemäß erklären zu wollen, ist nicht nur im Interesse einer weiterführenden Diskussion über das staatliche Handeln in Konflikt- und Ausnahmesituationen aufzugeben. kp/difu

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Strafrecht, Öffentliches Recht, Rechtsstaat, Staatsnotstand, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein

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München: Florentz (1983), Lit.; Reg.(jur.Diss.; Mainz 1983)

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Strafrecht, Öffentliches Recht, Rechtsstaat, Staatsnotstand, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 37