Die "Rastede-Entscheidung" des BVerwG in der wissenschaftlichen Diskussion. BverwG, Urteil vom 4.8.1983 - Az. 7 C 2/81 - OVG Lüneburg.
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Datum
1985
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IRB: Z 76
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
SEBI: Zs 345-4
BBR: Z 212
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RE
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Zusammenfassung
Die Gemeinde Rastede hat mit dem Ziel geklagt, ihrem Antrag auf Rückübertragung der Abfallbeseitigung vom Landkreis in ihrem Gebiet zu entsprechen. Nach einem vorinstanzlichen Urteil des OVG Lüneburg vom 8.3.1979, das dem Antrag der Gemeinde entsprach, hat das BVerwG in einem von ihm selbst als grundsätzlich bezeichneten Urteil vom 4.8.1983 zur Frage der Abgrenzung der Aufgabenkompetenz von Gemeinden und Gemeindeverbänden untereinander Stellung genommen und in der Sache anders entschieden. Der Beitrag zitiert aus den Gründen beider Urteile und stellt die acht seither vorliegenden Rezensionen einander gegenüber. Strittig ist insbesondere die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in Auslegung des Artikels 28 GG. wb
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Der Städtetag, Stuttgart 37(1984)Nr.7, S.464-468, Lit.