OLG Karlsruhe, Beschluß v. 9.8.1984 - Az. 3 ReMiet 6/84.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Ist an der Mietwohnung ein Schaden eingetreten, der nicht allein durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen kann, trifft den Mieter die Beweislast, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn nur eine Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt. Zwar ist kein Grund ersichtlich, allein im Mietrecht die Beweislastumkehr zu Lasten des Mieters noch weiter auszudehnen, doch ist es dann gerechtfertigt, sobald davon auszugehen ist, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Mietsache abgegrenzten räumlich-gegenständlichen Bereich liegt. rh
Beschreibung
Schlagwörter
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Schaden, Mieter, Rechtsprechung, Beschluss, Rechtsentscheid, Beweislast, OLG-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1984)Nr.10, S.267-269
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnraum, Schaden, Mieter, Rechtsprechung, Beschluss, Rechtsentscheid, Beweislast, OLG-Urteil