Nichtamtlicher Leitsatz. Zur Begründung eines Bebauungsplans und zu der Bestimmtheit - Maßstab der Planunterlagen - seiner Festsetzungen. BayVGH, Normenkontroll-Urteil vom 15.3.1983. Nr. 36I78, rechtskräftig.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Begründung eines Bebauungsplanes hat auf wesentliche planerische Fragen einzugehen. Im dem Fall wurden lediglich Teile des Gesetzeswortlautes wiederholt, auf die Ablösung des früheren Zonenplanes durch diesen Plan hingewiesen sowie die allgemeine Aussage gemacht, dass der Plan die Grundlage für die bauliche Entwicklung bietet. Insbesondere fehlt eine Begründung zu dem umfangreichen Netz geplanter Erschließungsstraßen, dem Gewerbegebiet und der Sportschule. Die Nichtigkeit des Planes wird wegen fehlender Begründung ausgesprochen. Er verstößt außerdem gegen den Grundsatz der Bestimmtheit planerischer Festsetzungen, da die Darstellung im Maßstab 1:5.000 nicht flächenscharf ablesbar ist. cs

Description

Keywords

Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Begründung, Nichtigkeit, Paragraph 9

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 115(1984)Nr.3, S.82-83

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Recht, Bebauungsplanung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Begründung, Nichtigkeit, Paragraph 9

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries