MRVerbG Art. 6 § 1; BBauG § 34; BauNutzVO § 7. Wegfall des Zweckentfremdungsverbots bei bebauungsrechtlicher Unzulässigkeit der Wohnnutzung. BVerwG, Urteil v. 2.12.1983 -Az. 8 C 155/81 - Münster.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Räume sind nicht (mehr) Wohnräume im Sinne des Zweckentfremdungsrechts, wenn sie - etwa aus bebauungs- oder bauordnungsrechtlichen Gründen - nicht mehr bewohnt werden dürfen; wenn sie wegen vorhandener Mängel oder Missstände zumutbar nicht bewohnt werden können, oder wenn sie sich aus anderen Gründen zu angemessenen Bedingungen als Wohnraum nicht (mehr) vermieten lassen. Mit einer bebauungsrechtlichen Unzulässigkeit der Wohnnutzung entfällt das Zweckentfremdungsverbot auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte dieser bebauungsrechtlichen Unzulässigkeit eine Berufung auf (baurechtlichen) Bestandsschutz entgegensetzen könnte. -z-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baunutzungsverordnung, Wohnraum, Wohnnutzung, Rechtsprechung, Zweckentfremdungsverbot, Bestandsschutz, BVerwG-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.50, S.2901-2903, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Baunutzungsverordnung, Wohnraum, Wohnnutzung, Rechtsprechung, Zweckentfremdungsverbot, Bestandsschutz, BVerwG-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries