2 BvL 19/83, 2 BvL 20/83, 2 BvR 363/83 u.2 BvR 491/83.

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1985

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Mit Urteil vom 6.11.1984 hat das Bundesverfassungsgericht das Investitionshilfegesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung stützt sich dabei darauf, dass das Investitionshilfegesetz mangels einer Kompetenzgrundlage im Grundgesetz insgesamt nichtig ist. Gegenwärtig wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der die Einzelheiten über die Rückerstattung der bisher bezahlten Investitionshilfeabgaben durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. hb

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 38(1984)Nr.47, S.1659 =

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