Die Altstadt im Kreuzfeuer der Gesetze.
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SEBI: Zs 3421-4
IRB: Z 1559
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Zusammenfassung
Zur Erhaltung von Altstädten - dies in deutlichem Gegensatz zur (As)sanierung - sind in Österreich verschiedene gesetzliche Instrumentarien verfügbar. Erstens besteht die Möglichkeit, Einzelobjekte unter Denkmalschutz zu stellen. Zweitens kann eine Erhaltungsfestlegung durch die Altstadt- und Ortsbilderhaltungsgesetze getroffen werden. Als drittes Instrument sind die Bebauungspläne, auf Grund der geltenden Raumordnungsgesetze, zur Erhaltung schützenswerter Althäuser einsetzbar. Aus einer kritischen Analyse dieses Instrumentariums und der derzeitigen Anwendungspraxis werden zahlreiche Forderungen abgeleitet, die insgesamt zu einer umfangreicheren und wirksameren Altstadterhaltung beitragen sollen. hez
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Altstadterhaltung, Rechtsgrundlage, Altstadtsanierung, Schutzzone, Stadterhaltung, Ortsbilderhaltung, Assanierung, Forderungskatalog
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ISG-Nachrichten, Graz (1984)Nr.2, S.15-19
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Stadterneuerung, Denkmalschutz, Altstadterhaltung, Rechtsgrundlage, Altstadtsanierung, Schutzzone, Stadterhaltung, Ortsbilderhaltung, Assanierung, Forderungskatalog