AGB-Gesetz §§ 9, 11 Nr. 7; BGB §§ 538, 537. Abdingbarkeit der Mängelhaftung des Vermieters bei leichtem Verschulden. OLG Stuttgart, Rechtsentscheid v.11.4.1984 - 8 REMiet 1/84.

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1985

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Folgende Vereinbarung in Formularmietverträgen über Wohnraum verstößt nicht gegen das AGB-Gesetz, insbesondere nicht gegen § 9 AGB-Gesetz: "Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, dass der Vermieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat". -z-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.39, S.2226

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