WEG § 16. Aufzugskosten als Betriebskosten einer Wohnungseigentumsanlage. BGH, Beschluß v. 28.6.1984 - Az. VII ZB 15/83 - Hamm.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Nach der Teilungserklärung ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, nach beispielhafter Anführung einzelner Betriebskosten sonstige, mit der Bewirtschaftung des Grundstücks unmittelbar zusammenhängende und notwendige Betriebskosten bzw. Kosten für die Instandhaltung anteilig zu tragen. So fallen die Kosten für einen Aufzug auch dann darunter, wenn nur ein Gebäude der aus mehreren Gebäuden bestehenden Wohnungseigentumsanlage mit einem Aufzug ausgestattet ist. Die Entscheidung des BGH stützt sich auf folgende §§: 5, 8, 10, 16 und 43 WEG. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Eigentumswohnung, Betriebskosten, Aufzug, Rechtsprechung, Beschluss, BGH-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 37(1984)Nr.45, S.2576-2577, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Eigentumswohnung, Betriebskosten, Aufzug, Rechtsprechung, Beschluss, BGH-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries