Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) in der ab 1.10.1984 geltenden Fassung.

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SEBI: 85/3014-4
IRB: 61STAE

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Städtebauliche Maßnahmen i. S. des Städtebauförderungsgesetzes dienen gebietsbezogen der baulichen Erhaltung, der Um- oder Neugestaltung oder der Erweiterung von Städten und Dörfern. Sie bestehen aus der Bestandsaufnahme (vorbereitende Untersuchung), der Planung (Vorbereitung) und der Durchführung (Erhaltung, Veränderung oder Beseitigung vorhandener und Neuerrichtung baulicher Anlagen). Dazu werden in diesen Richtlinien der Erwerb von Grundstücken, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum, Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen behandelt sowie Förderungsprogramme, das Sondervermögen der Gemeinde und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht dargestellt. geh/difu

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o.O.: (o.J.), 91 S., Anl.,

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