Recht und Pflicht zur Zwangsernährung bei Nahrungsverweigerungen in Justizvollzugsanstalten.
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1983
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SEBI: 84/1706
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Zusammenfassung
In jüngster Zeit ist durch Hungerstreiks, insbesondere der wegen Terror verurteilten Häftlinge, die Frage nach Zwangsernährungsmaßnahmen wieder aktuell geworden. Der Gesetzgeber hat dem durch das neue Strafvollzugsgesetz (StVollzG), das in Pargr. 101 eine ausdrückliche Regelung für die Zwangsfütterung nahrungsverweigernder Untersuchungs- und Strafgefangener in Vollzugsanstalten enthält, Rechnung getragen. Die Arbeit erörtert aus diesem Grunde die geltende Regelung des Pargr. 101 StVollzG auch unter dem Gesichtspunkt medizinischer und standesethischer Fragen der Zwangsernährung. Es wird geprüft, ob nach dem Grundgesetz eine Pflicht zur Zwangsernährung statuiert werden durfte oder mußte und welche Grundrechte bei Zwangsernährung und Hungerstreik kollidieren. Zudem wird auf die Pflicht des Vollzugspersonals zur Zwangsernährung nach dem Strafgesetzbuch eingegangen. kp/difu
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Frankfurt/Main: Rita G.Fischer (1983), XXIX, 226 S., Lit.(jur.Diss.; Augsburg 1983)