Das Recht der Wasserbücher. Ein Ausschnitt aus dem neuen Wasserrecht in der Bundesrepublik Deutschland.

Mensing, Willi H.
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1963

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SEBI: Ser 581-5

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Die neue Wassergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland hat erstmals einheitlich für das gesamte Bundesgebiet die Einrichtung von Wasserbüchern gebracht. Damit ist ein Rechtszustand abgelöst worden, der es nur in wenigen Gebieten der Bundesrepublik erlaubte, einen Überblick über die Gewässerbenutzungen zu gewinnen; zumal über den Umfang und die Zahl der Grundwasserbenutzungen gab es - außer mit Einschränkungen in Südwestdeutschland - nirgends eine geschlossene Übersicht. Die Arbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung des Instituts der Wasserbücher und behandelt den Begriff des Wasserbuches, seinen Rechtscharakter sowie die Frage der Abgrenzung gegenüber verwandten Einrichtungen (Grundbuch, Wasserlaufverzeichnisse, Gewässerbeschreibungen, Kontrollkarteien). Die Abhandlung befaßt sich weiter mit der Einrichtung und Führung der Wasserbücher, erörtert das Verhältnis vorhandener, alter Wasserbücher zu den durch das Wasserhaushaltsgesetz vorgeschriebenen und untersucht Einzelfragen der Eintragungen in die Wasserbücher (Umfang, Voraussetzungen, Rechtwirkungen, Berichtigung, Rechtsbehelfe). chb/difu

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Berlin: E.Schmidt (1963), 118 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1963)

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Serie/Report Nr.

Wasserrecht und Wasserwirtschaft; 5

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