Grundrechte und Beamtenrecht.

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SEBI: CN 349

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Zusammenfassung

Die Arbeit befaßt sich mit der Rechtsstellung des Staatsbediensteten, der sich einerseits als Staatsbürger wie jeder andere auf die Grundrechte berufen kann, andererseits als Staatsdiener (Beamter) an die Grundsätze des öffentlichen Dienstrechts gebunden ist.Die dadurch nicht selten hervorgerufene Kollision zwischen Grundrechten und öffentlichem Dienstrecht wirft die Frage auf, ob der Beamte sich auch im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit unumschränkt auf seine Grundrechte berufen kann.Zielsetzung der Arbeit ist deshalb, die bisher vorliegenden Meinungen zu diesem Thema zu sichten, zu ordnen und einer kritischen Prüfung zu unterziehen.Dabei beschränken sich die Erörterungen auf die Berufsbeamten, speziell auf die Verwaltungsbeamten.Im einzelnen wird auf die besondere Stellung des Beamten nach dem Grundgesetz eingegangen; ferner werden die Rechte der Beamten im Rahmen der verschiedenen Grundrechte (z.B.Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG; Versammlungsfreiheit nach Art. 8, 9 GG) behandelt. kp/difu

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Schlagwörter

Grundrecht, Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Besonderes Gewaltverhältnis, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeitsbedingung, Gemeinde, Recht, Verwaltung

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Tübingen: (1966), XXIX, 176 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1965)

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Grundrecht, Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Besonderes Gewaltverhältnis, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Rechtsgeschichte, Arbeitsbedingung, Gemeinde, Recht, Verwaltung

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