Satzungen nach § 34 Abs. 2 und Abs. 2 a BBauG zur Abgrenzung des unbeplanten Innenbereiches.
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SEBI: 84/6301
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DI
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Abstract
Pargr. 34 Abs. 2 Satz 1 Bundesbaugesetz (BBauG) bestimmt, daß die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder Teile davon durch Satzung festlegen kann. Die Pargr. 34 Abs. 2 und Abs. 2a enthalten Ermächtigungen zum Erlaß von vier Satzungen, die man nach den verschiedenen Voraussetzungen als Abgrenzungs-, Abrundungs-, Klarstellungs- und Fortentwicklungssatzung bezeichnet. Die damit in Zusammenhang stehenden Probleme, insbesondere deren Abgrenzungsvoraussetzungen, sind Gegenstand der Abhandlung. Ausgehend von der Aufzeichnung der Entstehungsgeschichte der Satzungsregelungen wird eine Darstellung der einzelnen Innenbereichssatzungen gegeben, in der Voraussetzungen, Rechtswirkung und Funktion der jeweiligen Satzung unter Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur aufgezeigt werden. Realitätsbezogen ist die Arbeit dadurch, daß sie durch eine im gesamten Bundesgebiet durchgeführte Umfrage einen Überblick über die Aufnahme der Satzungsmöglichkeiten in der Praxis gewährt. Zudem werden einzelne Satzungen nach Pargr. 34 Abs. 2a BBauG unter Beifügung von Kartenmaterial vorgestellt. kp/difu
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Befragung, Satzung, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Ortsteil, Gesetzgebung, Stadtplanung, Kommunalrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht
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Münster: (1984), IX, 152 S., Kt.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1984)
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Befragung, Satzung, Bundesbaugesetz, Innenbereich, Ortsteil, Gesetzgebung, Stadtplanung, Kommunalrecht, Bauplanungsrecht, Recht, Planungsrecht