Möglichkeiten und Folgen der Wahl eines Trägers öffentlicher Verwaltung zwischen den Gestaltungsformen des öffentlichen und privaten Rechts.
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SEBI: BH 872
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DI
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Abstract
Jeder rechtlich selbständige Träger öffentlicher Verwaltung hat die Möglichkeit, in den Formen des öffentlichen wie auch des privaten Rechts tätig zu werden. Die rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Wahl sind Gegenstand der Arbeit, wobei das Problem der Handlungsform in rechtsdogmatischer Weise behandelt wird. Zugleich werden auch die rechtlichen Folgen erfaßt, die sich aus der Verwendung der einen oder anderen Gestaltungsform ergeben können. Anhand der drei wichtigsten Erscheinungsformen in der Verwaltungspraxis, der privatrechtlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben, der öffentlich-rechtlichen Erfüllung nicht öffentlicher Aufgaben und der privatrechtlichen Vereinbarung über öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse, wird das gesamte Problem des öffentlichen bzw. privatrechtlichen Verwaltungshandelns erörtert. kp/difu
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Öffentliches Recht, Privatrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Marburg: (1960), 86 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1960)
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Öffentliches Recht, Privatrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung